Teilnahmebedingungen Gewinnnspiel

Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel der Firma Karl Gemünden GmbH & Co. KG

Die Teilnahme am Gewinnspiel der Karl Gemünden GmbH & Co. KG, Rheinstraße 194b, 55218 Ingelheim (im Folgenden Veranstalter) richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen. Das Gewinnspiel steht in keinerlei Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram organisiert, gesponsort oder unterstützt. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind an den Veranstalter zu richten.

  1. Dauer des Gewinnspiels

Das Gewinnspiel erstreckt sich vom 22.04.2025, 11:30 Uhr bis zum 24.04.2025, 18:00 Uhr. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich.

  1. Ablauf des Gewinnspiels

Die Teilnahme am Gewinnspiele erfolgt durch das Folgen der Instagram-Seite des Veranstalters und durch das Liken des Beitrags. Zudem muss durch Kommentierung des Beitrags begründet werden, wieso man bei der Halbzeit-Challenge teilnehmen will, es muss ein Freund markiert werden und die Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen ist notwendig.

Pro Teilnehmer:in nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

  1. Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sollten Teilnehmer:innen in der Geschäftsfähigkeit eingeschränkt (oder minderjährig) sein, bedarf es der Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters.

  1. Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Das Gewinnspiel auf Instagram umfasst den Gewinn von zwei Eintrittskarten für sich selbst und eine Begleitung und die zwingende Teilnahme an der Halbzeit-Challenge, um bei dem dortigen „Torwandschießen“ einen Übernachtungsgutschein für das Hotel WALD.WEIT für sich und eine Begleitung gewinnen zu können. Diese Gewinnspiele sind zusammenhängend und können nur gemeinsam wahrgenommen werden.

Die Ermittlung der Gewinner:innen erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmenden. Die Gewinner werden zeitnah über Direktnachricht informiert. Jeder Gewinner muss sich innerhalb von drei Tagen per Direktnachricht auf Instagram oder per E-Mail bei info@gemuenden-bau.de melden. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, kann der Gewinn vom Veranstalter auf andere Teilnehmer übertragen werden. Die Aushändigung der Eintrittskarten für das Spiel Mainz 05. – Eintracht Frankfurt am 04.05.2025 erfolgt per E-Mail, der Gewinner der Halbzeit-Challenge erhält den Hotel-Gutschein vor Ort. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.

Die mit der Inanspruchnahme des Gewinns in Zusammenhang stehenden Kosten (Anreise etc.) gehen zu Lasten des Gewinners.

  1. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aufgrund unvorhergesehener Umstände ohne Vorankündigung bezüglich der Gewinnbestandteile zu ändern, das Gewinnspiel abzubrechen oder zu beenden. Insbesondere, wenn aus technischen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden zurückverlangen.

  1. Datenschutz

Soweit im Rahmen des Gewinnspiels personenbezogene Daten von Teilnehmenden erhoben, verarbeitet und genutzt werden, werden diese vom Veranstalter ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels genutzt und gespeichert. Nach Ablauf des Gewinnspiels werden alle Daten gelöscht. Es besteht das Recht auf Auskunft, Benachrichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie ein Widerspruchsrecht und ein Recht auf Widerruf der Einwilligung.

  1. Bilder, Ton- und Videoaufnahmen

Voraussetzung zur Teilnahme ist das Einverständnis, dass die Karl Gemünden GmbH & Co. KG im Falle des Gewinns Bild, Ton und Videoaufnahmen der Halbzeit-Challenge zur internen und externen Kommunikation im Rahmen ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Werbung anfertigt und verwendet und ist bereit, eine entsprechende Einverständniserklärung zu unterzeichnen.

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass auch Mainz 05 und deren Werbepartner den gesamten Spieltag medial begleiten. Dies kann auch die Halbzeit-Challenge betreffen. Hierfür ist ebenfalls das Einverständnis der Gewinner erforderlich.

  1. Rechtsweg, Salvatorische Klausel

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Das Gewinnspiel des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

Diese Teilnahmebedingungen können vom Veranstalter jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.