News | 03.03.2022

Aus Stellplatz wird Steckplatz – wie wir Gebäude für E-Mobilität fit machen

Die Energiewende in Deutschland ist in Gang gesetzt – und die Elektromobilität ist ein Teil davon. Im Bereich innovativer Technik und nachhaltiger Energiesysteme für moderne Immobilien sind wir seit jeher Pioniere in unserer Region. So auch bei der E-Mobilität: Hiermit beschäftigen wir uns schon seit vielen Jahren, um unseren ökologischen Fußabdruck und den unserer Kunden zu verbessern.

Wenn wir anfangen, ein Konzept für E-Mobilität zu erstellen, fangen wir dort an, wo Menschen und Fahrzeuge im Alltag verweilen: am Wohnort, an der Arbeitsstätte, auf dem Kundenparkplatz und im öffentlichen Parkraum. An diesen Orten gilt es, Lademöglichkeiten zu schaffen. Laut Referenzszenario werden hierfür mehr als 10 Millionen Ladepunkte benötigt. Denn das Ziel lautet, 15 Millionen Elektrofahrzeuge im Jahr 2030 adäquat zu versorgen.

Wir beschäftigen uns seit vielen Jahren mit E-Mobilität – um unseren ökologischen Fußabdruck und den unserer Kunden zu verbessern. Foto: Karl Gemünden GmbH & Co. KG

Kompetente Lösungen für komplexe Aufgaben

Viele Eigentümer stehen aktuell vor der Herausforderung, den gesetzlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden und eine Ladeinfrastruktur vorzubereiten und aufzubauen, die technisch solide und langfristig diskriminierungsfrei ist. Neue Themen wie Lastmanagement, Betreibermodell, Back-End, Roaming, Kunden- und Technikservice zu einem schlüssigen Konzept zu vereinen – das alles stellt Eigentümer und Vermieter häufig vor komplexe Aufgaben mit vielen Fragen:

Wallbox oder freistehende Ladesäule? Welche Technik ist eichrechtskonform – welche nicht? Reicht der bestehende Netzanschluss aus? Welche Genehmigungen muss man einholen? Wie wird abgerechnet? Welche Versicherungen sind abzuschließen? In welchen Intervallen ist eine technische Prüfung notwendig? Und was passiert bei Störungen?

Ladeinfrastruktur-Consulting – mit System zum neuen Standard

Um nicht nur Antworten, sondern auch skalierbare Lösungen mit umfassenden Serviceleistungen zu bieten, haben wir Systemlösungen für die Immobilienwirtschaft entwickelt – mit agilen Methoden, langjährigen Erfahrungen und tatkräftigen Partnern, von der Projektentwicklung bis zur erfolgreichen Überführung in den Regelbetrieb und darüber hinaus. Als Ladepunkt-Betreiber (Charge-Point-Operator) und Service-Anbieter (Provider) bieten wir die gesamte Betriebsführung der Ladeinfrastruktur vom Vertragsmanagement über das Rechnungswesen bis hin zu Kundenservice und technischem Support. Unser Ladeinfrastruktur-Contracting-Modell ist besonders komfortabel für Objekteigentümer: Wir entwickeln Lösungen vom Konzept über die Finanzierung bis zum Betrieb. Anschließend bieten wir die schlüsselfertige Ladeinfrastruktur und Services über monatliche Gebühren zur Nutzung an. Diese können Eigentümer ihren Mietern als Rund-um-sorglos-Paket bequem bereitstellen.

Laden am Wohnort

Der VDI¹ empfiehlt bereits seit 2020, für jeden Stellplatz im Wohnbereich einen Ladepunkt vorzubereiten. Ende 2020 wurde das Recht auf eine private Ladestation im BGB² fest verankert. In einer Befragung konnten wir feststellen, dass über 60 Prozent aller Mieter sich gut vorstellen können, in den nächsten 5 Jahren ein Elektroauto zu fahren. Bei den Vermietern gaben 7 von 10 an, dass die Ladeinfrastruktur einen wichtigen Einfluss auf die künftige Attraktivität einer Wohnlage haben wird.

Kurzfristige Maßnahmen und Planungshorizonte bergen die Gefahr, die Zukunftsfähigkeit zu beschränken. Deshalb gilt es, massentaugliche Konzepte zu erarbeiten und umzusetzen. Wir setzen hier auf eine skalierbare Infrastruktur mit bedarfsgerechtem Zubau von Ladetechnik, auf effiziente Prozesse sowie auf ein Höchstmaß an Nutzerfreundlichkeit. Hierzu stellen wir nachhaltige Versandboxen mit allen Infos, Zugangsmedien und Daten bereit.

Laden am Arbeitsplatz

Alle Ausbauszenarien der Ladeinfrastruktur für Deutschland sprechen die gleiche Sprache: An den Arbeitsstätten sollen bis 2030 bis zu 2,6 Millionen Ladepunkte entstehen. Eine EU-Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2025 Vorschriften für die Installation einer Mindestanzahl von Ladepunkten für alle Geschäftsgebäude mit mehr als 20 Parkplätzen erarbeiten. Wer als Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden künftig das Laden von privaten und gewerblichen Fahrzeugen ermöglicht, steigert seine Attraktivität und sein Image. Durch den Einsatz von Erneuerbaren Energien und einem intelligenten Lastmanagement können Betriebskosten optimiert und nachhaltig gestaltet werden. Wir setzen hier auf eine skalierbare Infrastruktur und ausgereifte Softwarelösungen. Mit effizienten Prozessen, Premium-Kunden-Service und Support sorgen wir für künftige Steckplätze – regional und bundesweit.

Laden an Kundenparkplätzen

Positive Einkaufserlebnisse hängen bei Fahrern von E-Autos schon heute davon ab, ob sie ihr Auto auf dem Kundenparkplatz laden können. Prognosen für den E-Auto-Markt gehen davon aus, dass sich diese Erwartungshaltung in den kommenden Jahren um ein Vielfaches steigern wird. Kundenparkplätze haben die besondere Anforderung, dass sie ein spontanes, tägliches und abendliches Laden ermöglichen müssen. Wir setzen auf eine bedarfsgerechte Infrastruktur und ein Höchstmaß an Service für Kunden. Ferner erarbeiten wir ein passendes Tarif- und Betriebsmodell, begleiten Kunden bei der Umsetzung – oder übernehmen diese Aufgaben als Ladeinfrastruktur-Contractor.

Laden in Parkhäusern

Wie Kundenparkplätze eignen sich Parkhäuser sehr gut für das tägliche Laden von Elektroautos. Die Herausforderung: Der Strom wird hier teils spontan, teils regelmäßig benötigt. Häufig ist der Hausanschluss für wenige Ladepunkte ausreichend. Deshalb sieht unser Konzept für Parkhäuser in der Regel einen neuen Netzanschluss vor, um künftig auch größere Ladenetze nachhaltig und bedarfsgerecht zu versorgen. Unsere Abrechnungslösung erfolgt durch die eichrechtskonforme Einzelabrechnung der Ladevorgänge. Durch die Teilnahme am Roaming-Netzwerk und der Zahlungsmöglichkeit per NFC wird die Infrastruktur einem größtmöglichen Kundenkreis geöffnet. Dauernutzer können entsprechend in Nutzerkreise mit separaten Tarifen eingebunden werden.

[1] *VDI Verein Deutscher Ingenieure, 2020, Richtlinie 2166, Blatt 2.
[2] Bürgerliches Gesetzbuch § 554 Barrierefreiheit.

Bildnachweis | Titelbild 1: Karl Gemünden GmbH & Co. KG;